SPD Ortsverein Hervest-Dorsten
Jahresprogramm 2024
Alle Termine unter Vorbehalt
Achtung! Neue Sitzungstermine beachten!
07.02. 19:00 Parteioffene Vorstandssitzung im Clubheim SuS Hervest, Ellerbruchstr. 24
15.03. 18:00 Jahreshauptversammlung mit Mitgliederehrungen, im Clubheim SuS Hervest, Ellerbruchstr. 24
30.03. Osterhasen verteilen Aldi und Rewe
25.03. bis 05.04. Osterferien (Kein Treffen des Ortsvereins)
11.05. Rosen verteilen zum Muttertag, wie gehabt
05.06. 19:00 Parteioffene Vorstandssitzung im Clubheim SuS Hervest, Ellerbruchstr. 24
11-07 bis 20.08 Sommerferien (Kein Treffen des Ortsvereins)
10.07. 19:00 Parteioffene Vorstandssitzung im Clubheim SuS Hervest, Ellerbruchstr. 24
04.09. 19:00 Parteioffene Vorstandssitzung im Clubheim SuS Hervest, Ellerbruchstr. 24 Verschoben auf den 11.09.24
02.10. 19:00 Parteioffene Vorstandssitzung im Clubheim SuS Hervest, Ellerbruchstr. 24
14.10. bis 25.10 Herbstferien (Kein Treffen des Ortsvereins)
06.11. 19:00 Parteioffene Vorstandssitzung im Clubheim SuS Hervest, Ellerbruchstr. 24
13.12. Einlass 17:00 Uhr Grünkohlessen 18:00 Uhr, beim Heimatverein Hervest, Glück-Auf-Str. 376, 46284 Dorsten
SPD Ortsverein Hervest Bankverbindung
www.spd-hervest-dorsten.de Sparkasse Vest Recklinghausen
Vorsitzende BAN: DE71 4265 0150 0070010756
Marina Talaga BIC : WELADED1REK
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Veröffentlicht am 13.02.2024
SPD-Fraktion im Rat
der Stadt Dorsten
Halterner Straße 5
46284 Dorsten
Tel.: 02362 – 97 96 52
E-Mail: fraktion@spd-dorsten.de
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dorsten – Halterner Straße 5 – 46284 Dorsten
Bezirksregierung Münster
z.H. Herrn Regierungsvizepräsidenten Dr. Scheipers
Domplatz 1-3
48143 Münster
Datum: 10.06.2024
Sehr geehrter Herr Dr. Scheipers,
Ihre Verlautbarungen in der örtlichen Presse und Ihre Hinweise an Herrn Bürgermeister Stockhoff veranlassen die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dorsten zu weiteren Anfragen und Hinweisen.
Laufzeit:
In früheren Jahren haben sich prognostizierte lange Laufzeitnotwendigkeiten nicht zwangsläufig bestätigt. Übergänge in Nutzungen mit sozialen Aspekten und von öffentlichem Interesse (bezahlbarer Wohnraum) mildern zudem Risiken wie z.B. Leerstände. Sind 8 Jahre Laufzeit ohne Verlängerungsoption insofern nicht doch darstellbar? Wer ist für die von der Bezirksregierung skizzierte Ausnahmegenehmigung konkret zuständig und wie kurzfristig kann dort die Entscheidung erfolgen?
Platzzahl:
Angesichts großer Nöte auf Seiten des Landes dürfte auch eine Einrichtung mit nur 250 Plätzen schon dem Land NRW gut gelegen sein. Einheiten in solch nur mittlerer Größenordnung sind auch angezeigt und vorhanden, um die Akzeptanz der Bevölkerung dauerhaft sicherzustellen. Warum soll eine solch kleinere Einheit hier plötzlich völlig ausgeschlossen sein?
Zusammensetzung der Belegung:
Nahe an unproblematischen Siedlungsgebieten bzw. nicht so nah an sozialen Brennpunkten mag die Maximalbelegung von 60% Alleinreisenden funktionieren. An dem fraglichen Standort ist es genau andersherum und somit nicht darstellbar. An anderen Standorten mag es dann zur Überschreitung der Quote kommen, dort ist es aber eben händelbar. Und die in der Zeitung von Ihnen beschriebenen Automatismen sind keine mathematische Gewissheit. Als ob es in den nächsten 10 Jahren keinerlei Veränderungen geben wird und europäische Steuerungsmechanismen niemals greifen könnten. Somit bleibt die Frage: Wer ist verantwortlich für die Quote? Gibt es eine verbriefte verbindliche Vorschrift? Gibt es keine Ausnahmevorschriften?
Sicherheitsdienst und Umfeldarbeit:
Wie weit reicht die Präsenz des gesamten ZUE-Personals (also auch Wachdienst) im Unterkunftsumfeld? Die Wege zu den Nahversorgungszentren und in der Gewerbenachbarschaft werden wenig von der Bevölkerung genutzt. Ob Flüchtling oder Alteingesessene, wer bildet Augen und Ohren für deren Schutzbelange?
Für eine Rückmeldung sind wir Ihnen verbunden und stehen für Dialoge und Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Dirk Groß
Fraktionsvorsitzender
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Veröffentlicht am 17.06.2024
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Veröffentlicht am 08.06.2024
Veröffentlicht am 08.06.2024
An
Herrn Bürgermeister
Tobias Stockhoff
Halterner Straße 5
46824 Dorsten
Datum
31. März 2024
Neue Nutzung des Geländes der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Realschule
- Nachhaltigkeit der Energie- und Wärmeversorgung/Vergabebedingungen bei der Auftragsvergabe bzgl. der Vermarktung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gem. § 3, Abs. 3 der geltenden Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dorsten bitte ich Sie, den o.g. Punkt zwecks Berücksichtigung auf den Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Wirtschaftsausschusses an die zuständigen Vorsitzenden weiterzuleiten.
Die SPD-Fraktion stellt hierzu folgenden Antrag:
- Die Energie- und Wärmeversorgung im Plangebiet des Bebauungsplans Do. Nr. 263 muss weitestgehend klimaneutral erfolgen. Die Umsetzung eines quartiersbezogenen Konzepts für die Energie- und Wärmeversorgung ist anzustreben.
- Für die nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens anstehende Vermarktung der Grundstücksflächen der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Realschule spricht der Umwelt- und Planungsausschuss dem Wirtschaftsausschuss folgende Empfehlung für seine Beratung aus:
Als Ergänzung zu den im Bebauungsplan Do. Nr. 263 geltenden Festsetzungen soll bei der Vermarktung der im Plangebiet gelegenen Wohnbauflächen die Berücksichtigung genossenschaftlichen Wohnens eine maßgebliche Bedingung sein. Ebenso sind Optionen für die Umsetzung eines Baugruppenmodells zu prüfen und möglichst vorzusehen.
Die durch den Wirtschaftsausschuss zu beschließenden Vermarktungskriterien der im Plangebiet gelegenen Grundstücke sollte unmittelbar nach der Auswertung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung und vor dem nächsten Schritt, der Offenlegung, erfolgen.
Begründung:
Die SPD-Fraktion möchte dieses wichtige Vorhaben jetzt gebündelt vorantreiben bzw. zügig angehen, deshalb dieser konkrete Antrag zu diesem Zeitpunkt.
Den guten Ansätzen der Zukunftsinitiative Marienviertel wird so geeignet Rechnung getragen. Hingegen alleinig dem Genossenschaftswesen Vorrang zu geben und die Umsetzung an einen entsprechenden konkreten Investor zu vergeben, ist rechtlich problematisch und hält Einsprüchen wahrscheinlich nicht Stand (wettbewerbsschädliche Verengung).
Die im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen ermöglichen zwar durchaus die Berücksichtigung von genossenschaftlich getragenen Wohnformen. An diesen Festsetzungen muss nach Auffassung der SPD im weiteren Verfahren auch maßgeblich festgehalten werden. Zu weitgehende und spezifizierende Festsetzungen im Bebauungsplan mit reinen Bindungen für genossenschaftlich getragenes Wohnen sind allerdings wie weiter oben schon festgestellt, wohl rechtlich nicht möglich, da es hierfür an einer städtebaulichen Begründbarkeit und Herleitung mangeln würde.
Das Ziel einer maßgeblichen Berücksichtigung ist jedoch durch entsprechende Vermarktungsgrundsätze umsetzbar. Der Antrag der SPD ist damit ein konkreter Vorschlag, zu dem nach dem UPA der Wirtschaftsausschuss abschließend in seiner Zuständigkeit beraten und entsprechende Beschlüsse fassen sollte.
Bezüglich der Energieversorgung eines ganzen Quartiers ist es an der Zeit, endlich ein Zeichen zu setzen, nachdem es beim Wulfener Markt Verzögerungen gibt und auch das Quartier am Nonnenkamp immer noch hakt.
Mit freundlichem Gruß
Dirk Groß
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Veröffentlicht am 02.06.2024