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Nachrichten zum Thema Ratsfraktion
Ratsfraktion Brief an die Bezirksregierung
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SPD-Fraktion SPD-Fraktion im Rat Halterner Straße 5
46284 Dorsten Tel.: 02362 – 97 96 52 E-Mail: fraktion@spd-dorsten.de
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dorsten – Halterner Straße 5 – 46284 Dorsten
Bezirksregierung Münster
z.H. Herrn Regierungsvizepräsidenten Dr. Scheipers
Domplatz 1-3
48143 Münster
Datum: 10.06.2024
Sehr geehrter Herr Dr. Scheipers,
Ihre Verlautbarungen in der örtlichen Presse und Ihre Hinweise an Herrn Bürgermeister Stockhoff veranlassen die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dorsten zu weiteren Anfragen und Hinweisen.
Laufzeit:
In früheren Jahren haben sich prognostizierte lange Laufzeitnotwendigkeiten nicht zwangsläufig bestätigt. Übergänge in Nutzungen mit sozialen Aspekten und von öffentlichem Interesse (bezahlbarer Wohnraum) mildern zudem Risiken wie z.B. Leerstände. Sind 8 Jahre Laufzeit ohne Verlängerungsoption insofern nicht doch darstellbar? Wer ist für die von der Bezirksregierung skizzierte Ausnahmegenehmigung konkret zuständig und wie kurzfristig kann dort die Entscheidung erfolgen?
Platzzahl:
Angesichts großer Nöte auf Seiten des Landes dürfte auch eine Einrichtung mit nur 250 Plätzen schon dem Land NRW gut gelegen sein. Einheiten in solch nur mittlerer Größenordnung sind auch angezeigt und vorhanden, um die Akzeptanz der Bevölkerung dauerhaft sicherzustellen. Warum soll eine solch kleinere Einheit hier plötzlich völlig ausgeschlossen sein?
Zusammensetzung der Belegung:
Nahe an unproblematischen Siedlungsgebieten bzw. nicht so nah an sozialen Brennpunkten mag die Maximalbelegung von 60% Alleinreisenden funktionieren. An dem fraglichen Standort ist es genau andersherum und somit nicht darstellbar. An anderen Standorten mag es dann zur Überschreitung der Quote kommen, dort ist es aber eben händelbar. Und die in der Zeitung von Ihnen beschriebenen Automatismen sind keine mathematische Gewissheit. Als ob es in den nächsten 10 Jahren keinerlei Veränderungen geben wird und europäische Steuerungsmechanismen niemals greifen könnten. Somit bleibt die Frage: Wer ist verantwortlich für die Quote? Gibt es eine verbriefte verbindliche Vorschrift? Gibt es keine Ausnahmevorschriften?
Sicherheitsdienst und Umfeldarbeit:
Wie weit reicht die Präsenz des gesamten ZUE-Personals (also auch Wachdienst) im Unterkunftsumfeld? Die Wege zu den Nahversorgungszentren und in der Gewerbenachbarschaft werden wenig von der Bevölkerung genutzt. Ob Flüchtling oder Alteingesessene, wer bildet Augen und Ohren für deren Schutzbelange?
Für eine Rückmeldung sind wir Ihnen verbunden und stehen für Dialoge und Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Dirk Groß
Fraktionsvorsitzender
Veröffentlicht am 17.06.2024
Ratsfraktion Pressemitteilung Energie- und Wärmeversorgung/Vergabebedingung
An
Herrn Bürgermeister
Tobias Stockhoff
Halterner Straße 5
46824 Dorsten
Datum
31. März 2024
Neue Nutzung des Geländes der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Realschule
- Nachhaltigkeit der Energie- und Wärmeversorgung/Vergabebedingungen bei der Auftragsvergabe bzgl. der Vermarktung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gem. § 3, Abs. 3 der geltenden Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dorsten bitte ich Sie, den o.g. Punkt zwecks Berücksichtigung auf den Tagesordnungen der nächsten Sitzungen des Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Wirtschaftsausschusses an die zuständigen Vorsitzenden weiterzuleiten.
Die SPD-Fraktion stellt hierzu folgenden Antrag:
- Die Energie- und Wärmeversorgung im Plangebiet des Bebauungsplans Do. Nr. 263 muss weitestgehend klimaneutral erfolgen. Die Umsetzung eines quartiersbezogenen Konzepts für die Energie- und Wärmeversorgung ist anzustreben.
- Für die nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens anstehende Vermarktung der Grundstücksflächen der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Realschule spricht der Umwelt- und Planungsausschuss dem Wirtschaftsausschuss folgende Empfehlung für seine Beratung aus:
Als Ergänzung zu den im Bebauungsplan Do. Nr. 263 geltenden Festsetzungen soll bei der Vermarktung der im Plangebiet gelegenen Wohnbauflächen die Berücksichtigung genossenschaftlichen Wohnens eine maßgebliche Bedingung sein. Ebenso sind Optionen für die Umsetzung eines Baugruppenmodells zu prüfen und möglichst vorzusehen.
Die durch den Wirtschaftsausschuss zu beschließenden Vermarktungskriterien der im Plangebiet gelegenen Grundstücke sollte unmittelbar nach der Auswertung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung und vor dem nächsten Schritt, der Offenlegung, erfolgen.
Begründung:
Die SPD-Fraktion möchte dieses wichtige Vorhaben jetzt gebündelt vorantreiben bzw. zügig angehen, deshalb dieser konkrete Antrag zu diesem Zeitpunkt.
Den guten Ansätzen der Zukunftsinitiative Marienviertel wird so geeignet Rechnung getragen. Hingegen alleinig dem Genossenschaftswesen Vorrang zu geben und die Umsetzung an einen entsprechenden konkreten Investor zu vergeben, ist rechtlich problematisch und hält Einsprüchen wahrscheinlich nicht Stand (wettbewerbsschädliche Verengung).
Die im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen ermöglichen zwar durchaus die Berücksichtigung von genossenschaftlich getragenen Wohnformen. An diesen Festsetzungen muss nach Auffassung der SPD im weiteren Verfahren auch maßgeblich festgehalten werden. Zu weitgehende und spezifizierende Festsetzungen im Bebauungsplan mit reinen Bindungen für genossenschaftlich getragenes Wohnen sind allerdings wie weiter oben schon festgestellt, wohl rechtlich nicht möglich, da es hierfür an einer städtebaulichen Begründbarkeit und Herleitung mangeln würde.
Das Ziel einer maßgeblichen Berücksichtigung ist jedoch durch entsprechende Vermarktungsgrundsätze umsetzbar. Der Antrag der SPD ist damit ein konkreter Vorschlag, zu dem nach dem UPA der Wirtschaftsausschuss abschließend in seiner Zuständigkeit beraten und entsprechende Beschlüsse fassen sollte.
Bezüglich der Energieversorgung eines ganzen Quartiers ist es an der Zeit, endlich ein Zeichen zu setzen, nachdem es beim Wulfener Markt Verzögerungen gibt und auch das Quartier am Nonnenkamp immer noch hakt.
Mit freundlichem Gruß
Dirk Groß
Veröffentlicht am 02.06.2024
Ratsfraktion Pressemitteilung ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Realschule
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dorsten – Halterner Straße 5 – 46284 Dorsten
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SPD-Fraktion im Rat Halterner Straße 5 46284 Dorsten Tel.: 02362 – 97 96 52
E-Mail: fraktion@spd-dorsten.de
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An
Herrn Bürgermeister
Tobias Stockhoff
Halterner Straße 5
46824 Dorsten
Datum 31. März 2024
Neue Nutzung des Geländes der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Realschule
- Nachhaltigkeit der Energie- und Wärmeversorgung/Vergabebedingungen bei der Auftragsvergabe bzgl. der Vermarktung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
gem. § 3, Abs. 3 der geltenden Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dorsten bitte ich Sie, o.g. Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses zu setzen.
Die SPD-Fraktion stellt hierzu folgenden Antrag:
- Die Energie- und Wärmeversorgung im Plangebiet des Bebauungsplans Do. Nr. 263 muss weitestgehend klimaneutral erfolgen. Die Umsetzung eines quartiersbezogenen Konzepts für die Energie- und Wärmeversorgung ist anzustreben.
- Für die nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens anstehende Vermarktung der Grundstücksflächen der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Realschule spricht der Umwelt- und Planungsausschuss dem Wirtschaftsausschuss folgende Empfehlung für seine Beratung aus:
Als Ergänzung zu den im Bebauungsplan Do. Nr. 263 geltenden Festsetzungen soll bei der Vermarktung der im Plangebiet gelegenen Wohnbauflächen die Berücksichtigung genossenschaftlichen Wohnens eine maßgebliche Bedingung sein. Ebenso sind Optionen für die Umsetzung eines Baugruppenmodells zu prüfen und möglichst vorzusehen.
Die durch den Wirtschaftsausschuss zu beschließenden Vermarktungskriterien der im Plangebiet gelegenen Grundstücke sollte unmittelbar nach der Auswertung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung und vor dem nächsten Schritt, der Offenlegung, erfolgen.
Begründung:
Die SPD-Fraktion möchte dieses wichtige Vorhaben jetzt gebündelt vorantreiben bzw. zügig angehen, deshalb dieser konkrete Antrag zu diesem Zeitpunkt.
Den guten Ansätzen der Zukunftsinitiative Marienviertel wird so geeignet Rechnung getragen. Hingegen alleinig dem Genossenschaftswesen Vorrang zu geben und die Umsetzung an einen entsprechenden konkreten Investor zu vergeben, ist rechtlich problematisch und hält Einsprüchen wahrscheinlich nicht Stand (wettbewerbsschädliche Verengung).
Die im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen ermöglichen zwar durchaus die Berücksichtigung von genossenschaftlich getragenen Wohnformen. An diesen Festsetzungen muss nach Auffassung der SPD im weiteren Verfahren auch maßgeblich festgehalten werden. Zu weitgehende und spezifizierende Festsetzungen im Bebauungsplan mit reinen Bindungen für genossenschaftlich getragenes Wohnen sind allerdings wie weiter oben schon festgestellt, wohl rechtlich nicht möglich, da es hierfür an einer städtebaulichen Begründbarkeit und Herleitung mangeln würde.
Das Ziel einer maßgeblichen Berücksichtigung ist jedoch durch entsprechende Vermarktungsgrundsätze umsetzbar. Der Antrag der SPD ist damit ein konkreter Vorschlag, zu dem nach dem UPA der Wirtschaftsausschuss abschließend in seiner Zuständigkeit beraten und entsprechende Beschlüsse fassen sollte.
Bezüglich der Energieversorgung eines ganzen Quartiers ist es an der Zeit, endlich ein Zeichen zu setzen, nachdem es beim Wulfener Markt Verzögerungen gibt und auch das Quartier am Nonnenkamp immer noch hakt.
Mit freundlichem Gruß
Dirk Groß
Veröffentlicht am 10.04.2024
Ratsfraktion Pressemitteilung Vergabebedingungen für Marienviertel
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SPD-Fraktion Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dorsten – Halterner Straße 5 – 46284 Dorsten
An den Vorsitzenden des
Umwelt- und Planungsausschusses
Herrn Friedhelm Fragemann
Halterner Straße 5
46824 Dorsten
Datum 22. März 2024
Vergabebedingungen bei der Auftragsvergabe bzgl. der Vermarktung des Geländes der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Realschule
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
gem. § 3, Abs. 3 der geltenden Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dorsten bitte ich Sie, den
o.g. Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses zu setzen.
Die SPD-Fraktion stellt hierzu folgenden Antrag:
Vergabebedingungen bei der Auftragsvergabe bzgl. der Vermarktung des Geländes der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Realschule
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
gem. § 3, Abs. 3 der geltenden Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dorsten bitte ich Sie, den
o.g. Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses zu setzen.
Die SPD-Fraktion stellt hierzu folgenden Antrag:
Für die, nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens, anstehende Vermarktung der Grundstücksflächen der ehemaligen Gerhart Hauptmann-Realschule werden folgende Vorgaben festgelegt:
- Bei der Vermarktung der im Plangebiet des Bebauungsplans Do. Nr. 263 gelegenen Wohnflächen ist die Berücksichtigung genossenschaftlichen Wohnens eine maßgebliche Bedingung. Ebenso sind Möglichkeiten für die Umsetzung eines Baugruppenmodells zu prüfen und möglichst vorzusehen.
- Die Energie- und Wärmeversorgung muss weitestgehend klimaneutral erfolgen. Die Umsetzung eines quartiersbezogenen Konzepts für die Energie- und Wärmeversorgung ist anzustreben.
Die Vermarktungskriterien der im Plangebiet gelegenen Grundstücke sollten unmittelbar nach der Auswertung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung und vor dem nächsten Schritt, der Offenlegung, erfolgen.
Begründung:
Die SPD-Fraktion möchte dieses wichtige Vorhaben jetzt vorantreiben bzw. zügig angehen, deshalb dieser konkrete Antrag zu diesem Zeitpunkt.
Den guten Ansätzen der Zukunftsinitiative Marienviertel wird so geeignet Rechnung getragen. Hingegen alleinig dem Genossenschaftswesen Vorrang zu geben und die Umsetzung an einen entsprechenden konkreten Investor zu vergeben, ist rechtlich problematisch bzw. hält Einsprüchen sehr wahrscheinlich nicht Stand (wettbewerbsschädliche Verengung).
Bezüglich der Energieversorgung eines ganzen Quartiers ist es an der Zeit, endlich ein Zeichen zu setzen, nachdem es beim Wulfener Markt Verzögerungen gibt und auch das Quartier am Nonnenkamp immer noch hakt.
Mit freundlichem Gruß
Dirk Groß
Veröffentlicht am 25.03.2024
Ratsfraktion Pressemitteilung der SPD-Ratsfraktion Dorsten. zum Thema Elternbeiträge für KITA, OGS
04.03.2024
Pressemitteilung der SPD-Ratsfraktion Dorsten.
zum Thema Elternbeiträge für KITA, OGS
Die SPD hat und wird der Anpassung der Elternbeiträge in der von der CDU befürworteten Form nicht zustimmen.
Erheblich gestiegene Kosten müssen gezwungenermaßen aufgefangen werden, solange NRW nicht wie andere Bundesländer die vollständige Beitragsfreiheit verwirklicht. Die SPD im Rat und in den Ausschüssen lehnt die Beitragserhöhungsvorlage der Verwaltung allerdings nicht auf diesem Hintergrund ab, sondern wegen der verpassten Chance einer Entlastung der unteren Einkommensgruppen.
Die SPD hatte sich im Herbst 2023 auf ein Zurückstellen der von ihr beantragten Entlastung wegen der angekündigten KIBIZ-Novelle eingelassen, aber nur in der Erwartung, dass die Landesregierung wie in Aussicht gestellt die Novelle schnell ins Rennen bringt. Die Landesregierung hat in den vergangenen Monaten nicht einmal einen Entwurf getätigt, gedanklich ist man mittlerweile wohl frühestens im Jahr 2025.
Da landesweit andere Kommunen schon gehandelt und untere Einkommensgruppen entlastet haben, wollten wir als SPD in Dorsten eine Vertagung zu den aktuellen Vorlagen der Verwaltung erwirken, um jetzt schon eine konkrete Entlastung auch in Dorsten beraten zu können. Fraktionsübergreifend wäre Zeit für eine Beratung zum Entlastungseinstieg gewesen. Eine Orientierung für einen solchen Einstieg lag mit der Mustertabelle der SPD aus dem Herbst 2023 vor.
Schon im JHA signalisierte die CDU ganz klar, auf die Novelle zu warten und wegen Beitragssicherheit auch nicht in eine kurze zeitliche Verlängerung gehen zu wollen. Insofern läuft der Anwurf des Bürgermeisters ins Leere, die SPD hätte doch noch einen Änderungsentwurf einbringen können. Für den Mülleimer und auf welcher Basis denn? Auf der Basis der Verwaltungsvorlage, die sogar noch in der Sitzung Zahlendreher enthielt?
Die von der Stadt nachgelieferte Tabelle macht es auch nicht besser, denn die Schieflage zwischen den Einkommensgruppen bleibt:
Wer 103.000,- € Bruttojahreseinkommen hat, wird um bis zu 34,- € monatlich entlastet. Wer 28.000,- € verdient, wird um bis zu 18,- € monatlich mehr belastet, bei 39.000,- € zahlt man bis zu 28,- € mehr im Monat.
Die SPD lehnt somit ab, da eine Alternative für eine ausgewogenere Beitragsbemessung und Entlastung unterer Einkommensgruppen noch rechtzeitig hätte entwickelt werden können. Der politische Wille muss nur da sein.
Dirk Groß
Veröffentlicht am 04.03.2024
WebsoziCMS 3.9.9 - 001218610 -

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