SPD Antrag:Klimagerechte Stadtentwicklung - urbane Räume an den Klimawandel anpassen

Ratsfraktion

SPD-Fraktion

im Rat der Stadt Dorsten

Sozialdemokratische Partei Deutschlands

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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dorsten – Halterner Straße 28 – 46284 Dorsten

 

Herrn Bürgermeister

Tobias Stockhoff

- im Hause -

Datum 14. September 2022

Klimagerechte Stadtentwicklung - urbane Räume an den Klimawandel anpassen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

gemäß § 3, Abs. 3 der geltenden Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dorsten bitte ich Sie, den

o.g. Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates zu setzen.

Die SPD-Fraktion stellt hierzu folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, welches die durch die geltende Rechtslage, z. B. in Form von umfangreichen Satzungskompetenzen, bereitgestellten zahlreichen baumschutzrechtlichen Instrumente voll ausschöpft, um Bäume in Siedlungsgebieten zu schützen und ihren Bestand zu mehren. Neben der Erhaltungsbindung nach § 9 Baugesetzbuch, etwa durch eine Baumschutzsatzung, sind auch die Möglichkeiten hinsichtlich Anpflanzungspflichten gemäß § 9 Baugesetzbuch voranzutreiben, indem zum Beispiel in allen B-Plänen Festsetzungen einer umfassenden Durchgrünung (inklusive Dach- und Fassadenbegrünung) getroffen werden.

Begründung:

Um urbane Räume an den Klimawandel anzupassen, benötigen wir weniger Beton und mehr Bäume, zudem Gründächer in Kombination mit Solaranlagen sowie begrünte Fassaden und nicht zuletzt Parks statt Parkplätze.Insbesondere sind auch die rechtlichen Möglichkeiten, die neben der Einführung von Baumschutzsatzungen bestehen, stärker in den Blick zu nehmen; denn die öffentlich baurechtlichen Satzungen halten zahlreiche baumschutzrechtliche Instrumente bereit, die bisher nur begrenztgenutzt wurden. Sie ermöglichen vor allem bauleitplanerische Festsetzungen mit der Verpflichtung zu Erhalt und Anpflanzung. Die bisherige Praxis hinsichtlich der Sicherung von Baumschutzrechten beschränkt sich zu häufig auf bloße baumerhaltende Vorschriften, kann aber erheblich durch weitere regulative Maßnahmen mit dem Ziel einer lokalen Durchgrünung durch Bäume in den Bebauungsplänen erweitert bzw. ergänzt werden. Hierzu gibt es auch Förderprogramme, wie den kürzlich aufgelegten Projektaufruf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen mit dem Titel „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel, Klima- und Transformationsfonds“. Nicht aus dem Blick zu verlieren sind auch die Vorgärten und die Frage der Fassaden- und Dachbegrünung in diesem Zusammenhang. Straßenbäume müssten gesondert betrachtet werden, wobei hier die Anmerkung erlaubt sei, dass kleine Wäldchen oder Grünanlagen sicher wirksamer sind als im Stile von Laternen gepflanzte Straßenbäume.

Es gibt inzwischen zahlreiche Beispiele für Satzungen mit funktionierendem Regelsystem. Hierauf verweist auch Cedric Vornholt, der erst kürzlich eine umfassende Arbeit über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Baumschutzes (1) vorgelegt hat, welche die aktuelle Diskussionzusammenfasst, viele Beispiele funktionierender Regelsysteme/Satzungen beinhaltet und neben baumschutzrechtlichen Konzepten auch praktische Lösungsvorschläge, insbesondere mit Blick auf die von ihm als Baummehrung bezeichneten Möglichkeiten in den Focus genommen hat. Diese Lektüre ist allen Beteiligten und Interessierten sehr zu empfehlen.

Der Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion zielt genau in die von Cedric Vornholt vorgeschlagene Richtung. Weitere Ausführungen erfolgen mündlich in der Sitzung.

Friedhelm Fragemann

(1) Cedric Vornholt, Baumschutzrecht. Rechtliche Instrumente und Spannungsverhältnisse, Diss. Marburg 2022.

 
 

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