Antrag Videoübertragungen von Rats- und Ausschusssitzungen

Ratsfraktion

SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Dorsten



Sozialdemokratische Partei Deutschlands

SPD

 

SPD-Fraktion im Rat der Stadt  Dorsten – Halterner Straße 28 – 46284 Dorsten

 

Herrn Bürgermeister                                                                      

Tobias Stockhoff

-im Hause -

                                                                      Datum:08.September 2021

 

Videoübertragungen von Rats- und Ausschusssitzungen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

gemäß § 3, Abs. 3 der geltenden Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dorsten bitte ich Sie, den o.g. Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates zu setzen.

Die SPD-Fraktion stellt hierzu folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen zur Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen bzw. die zu beachtenden Bedingungen zu prüfen, diesbezügliche Erfahrungen in anderen Städten einzuholen und einen Kostenvoranschlag für komplette oder zeitweilige Übertragungen, etwa über Streamingdienste, vorzulegen.

Begründung:

Die Herstellung einer größeren Öffentlichkeit durch Videoübertragungen von Rats- und Ausschusssitzungen wurde von der SPD-Fraktion bei verschiedenen Gelegenheiten, so u. a. im HFA und im Ältestenrat, angesprochen. Die rechtlichen Voraussetzungen scheinen grundsätzlich gegeben zu sein; die Möglichkeiten einer praktischen Handhabung müssten aber wohl ausgelotet werden. Es ist an der Zeit, jetzt einen entsprechenden Versuch zu starten, zumal die Kosten für Streamingdienste nach unseren Informationen keineswegs exorbitant hoch sind.

Im Übrigen ist die öffentliche demokratische Auseinandersetzung, die Pflege demokratischer Kommunikation eine Pflichtaufgabe, die uns auch etwas wert sein sollte. Eine Übertragung würde dazu dienen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger zumindest ein besseres und umfassenderes Bild von der Arbeit und den unterschiedlichen Positionen der Ratsfraktionen machen können. Video-Übertragungen wären insofern eine sinnvolle Ergänzung zur Berichterstattung der Printmedien und der vorhandenen Online-Kanäle.

Vor diesem Hintergrund erscheint mir die Prüfung neuer Kommunikationswege zwingend. Manche Redebeiträge, beispielsweise der AfD, würden auch in aller Öffentlichkeit entlarven, wes Geistes Kind die Vertreter dieser Gruppierung sind. Das schon öfter vorgetragene Argument, nicht jedes Ratsmitglied oder jeder sachkundige Bürger sei Willens, seine Zustimmung für eine öffentliche Übertragung zu geben, in der man in Wort und Bild erscheint, halte ich geradezu für absurd. Wenn jemand bereit ist, zu kandidieren und als öffentliche Person aufzutreten, dann hat er m. E. auch die Verpflichtung, in der Öffentlichkeit seinen Standpunkt zu vertreten und dort Rede und Antwort zu stehen.

 

Mit freundlichem Gruß

 

Friedhelm Fragemann

 
 

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