SPD-Fraktion Sozialdemokratische Partei Deutschlands |
|
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dorsten – Halterner Straße 5 – 46284 Dorsten
An den Vorsitzenden des
Umwelt- und Planungsausschusses
Herrn Friedhelm Fragemann
Halterner Straße 5
46824 Dorsten
Datum 22. März 2024
Vergabebedingungen bei der Auftragsvergabe bzgl. der Vermarktung des Geländes der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Realschule
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
gem. § 3, Abs. 3 der geltenden Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dorsten bitte ich Sie, den
o.g. Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses zu setzen.
Die SPD-Fraktion stellt hierzu folgenden Antrag:
Vergabebedingungen bei der Auftragsvergabe bzgl. der Vermarktung des Geländes der ehemaligen Gerhart-Hauptmann-Realschule
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
gem. § 3, Abs. 3 der geltenden Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dorsten bitte ich Sie, den
o.g. Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses zu setzen.
Die SPD-Fraktion stellt hierzu folgenden Antrag:
Für die, nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens, anstehende Vermarktung der Grundstücksflächen der ehemaligen Gerhart Hauptmann-Realschule werden folgende Vorgaben festgelegt:
- Bei der Vermarktung der im Plangebiet des Bebauungsplans Do. Nr. 263 gelegenen Wohnflächen ist die Berücksichtigung genossenschaftlichen Wohnens eine maßgebliche Bedingung. Ebenso sind Möglichkeiten für die Umsetzung eines Baugruppenmodells zu prüfen und möglichst vorzusehen.
- Die Energie- und Wärmeversorgung muss weitestgehend klimaneutral erfolgen. Die Umsetzung eines quartiersbezogenen Konzepts für die Energie- und Wärmeversorgung ist anzustreben.
Die Vermarktungskriterien der im Plangebiet gelegenen Grundstücke sollten unmittelbar nach der Auswertung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung und vor dem nächsten Schritt, der Offenlegung, erfolgen.
Begründung:
Die SPD-Fraktion möchte dieses wichtige Vorhaben jetzt vorantreiben bzw. zügig angehen, deshalb dieser konkrete Antrag zu diesem Zeitpunkt.
Den guten Ansätzen der Zukunftsinitiative Marienviertel wird so geeignet Rechnung getragen. Hingegen alleinig dem Genossenschaftswesen Vorrang zu geben und die Umsetzung an einen entsprechenden konkreten Investor zu vergeben, ist rechtlich problematisch bzw. hält Einsprüchen sehr wahrscheinlich nicht Stand (wettbewerbsschädliche Verengung).
Bezüglich der Energieversorgung eines ganzen Quartiers ist es an der Zeit, endlich ein Zeichen zu setzen, nachdem es beim Wulfener Markt Verzögerungen gibt und auch das Quartier am Nonnenkamp immer noch hakt.
Mit freundlichem Gruß
Dirk Groß