Anfrage der SPD Ratsfraktion an den Bürgermeister

Kommunalpolitik

Sehr geehrter Herr Stockhoff,

 

für die Tagesordnung bzw. die nächste Sitzung des Rates bitte ich um Aufnahme und Beantwortung folgender Fragestellungen im öffentlichen Teil der Sitzung.

 

- Aktueller Sachstand bei der Anschaffung von raumlufttechnischen Anlagenzur Reduktion der Infektionsrisiken an Schulen und Kitas -

 

Wieviele Geräte wurden bereits beschafft? Wieviele stehen noch zur Beschaffung an (laufende Vergaben und/oder Planungen)?

 

Wie hoch war der Stückpreis zu Beginn der Anschaffungen und womit ist derzeit zu rechnen, differenziert nach stationären und mobilen Geräten?

 

Welche Firmen kamen zum Zuge? Die Beantwortung dieser Teilfrage soll ggf. abgetrennt im nicht-öffentlichen Teil erfolgen.

 

Hat sich die örtliche Situation insbesondere durch die fortschreitende Förderkulisse von Bund und Land im Zeitablauf schon verändert oder wird die Stadt Dorsten erst noch weitergehende Umsetzungen anstreben? Bitte beziehen Sie die neusten Beschlüsse des Bundeskabinetts mit ein (siehe nachfolgende Hinweise).

 

Hintergrund der Anfrage:

 

Das Bundeskabinett hat beschlossen, das bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle angesiedelte Förderprogramm zur Installation Corona-gerechter stationärer raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen) zu erweitern. Zukünftig können nicht nur fest verbaute raumlufttechnische Anlagen, sondern auch mobile Anlagen bis zu 50 Prozent durch den Bund gefördert werden. Die Bundesregierung stellt für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten insgesamt 200 Millionen Euro bereit. Die Geräte sollen dabei helfen, das Infektionsrisiko soweit wie möglich zu reduzieren und die Gesundheit von Schul- und Kita-Kindern zu schützen. Eine teilweise oder vollständige Kofinanzierung durch die Länder ist aus Sicht des Bundes zwingend. Die Beantragung der Mittel und die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt über die Länder. Bereits seit vergangenem Herbst fördert der Bund die Aufrüstung von stationären Luftfilteranlagen in öffentlichen Einrichtungen wie Hochschulen, Kitas und Schulen. Auch beim Neueinbau trägt der Bund inzwischen bis zu 80 Prozent der Kosten. Die Förderung mobiler Luftfilter gilt für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeiten. Förderfähig sind weiterhin auch Maßnahmen für die fachgerechte Aufstellung von RLT-Anlagen und deren Wartung.
 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Groß

 

Mitglied des Rates der Stadt Dorsten

 
 

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